01.10.2001 · Fachbeitrag · Arzthaftung
Behandlungsfehler bei Einsatz von nickelhaltigem Zahnersatz trotz Verdacht auf Nickelallergie
| Der Fall: Ein Zahnarzt führte bei einer Patientin eine Wurzelbehandlung durch und beriet sie über die Notwendigkeit der Erneuerung einer insuffizienten Brücke über dem wurzelbehandelten Zahn. Im Behandlungsgespräch erwähnte die Patientin, dass bei ihr der Verdacht auf eine Nickelallergie besteht. Nach dem Heil- und Kostenplan war als Brückenmaterial eine goldhaltige Legierung vorgesehen. Die Patientin entschied sich aber später für eine Brücke aus einer edelmetallfreien Legierung, die zu 64,1 Prozent aus Nickel bestand. |
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