01.03.2003 · Fachbeitrag · Arzthaftung
Kein Schmerzensgeld vom Zahnarzt bei schmerzhafter Kronenbehandlung
| Schmerzen, die bei der Präparation zu überkronender Zahnstümpfe entstehen, lösen keine Schmerzensgeldansprüche aus, wenn der Patient in die Behandlung eingewilligt hat. Solche Schmerzen sind eine bei einer derartigen Behandlung nicht seltene Begleiterscheinung. Dies hat das Amtsgericht Daun mit Urteil vom 29. Januar 2003 (Az: 3 C 332/02; nicht rechtskräftig) entschieden. |
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