01.04.2001 · Fachbeitrag · Arzthaftung
Patient wollte Sachverständigen nicht anerkennen: Schmerzensgeldanspruch zurückgewiesen
| Bei einem Patienten einer zahnärztlichen Praxisgemeinschaft sollte durch eine Versuchsreihe ermittelt werden, ob er gegenüber zahnärztlichen Werkstoffen Unverträglichkeitserscheinungen zeigte und ob es Stoffe gab, bei deren Verwendung gesundheitliche Nachteile ausblieben. Mit den verträglichen Werkstoffen sollten dann die vorgeschädigten Zähne versorgt werden. Wegen verschiedener gesundheitlicher Probleme verklagte der Patient die ihn behandelnden Zahnärzte auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und weigerte sich, die Privatrechnung in Höhe von 1.345 DM zu zahlen. Die Zahnärzte klagten und bekamen vom OLG Hamm im Urteil vom 26. Januar 2000 Recht (Az: 3 U 100/99). Die Revision des Patienten wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2000 nicht angenommen (Az: VI ZR 129/00). |
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