01.12.2004 · Fachbeitrag · Arztrecht
Bemessung des Wettbewerbsverbots auf zehn Kilometer in der Regel sittenwidrig
| Das einem Zahnarzt in einem Praxisübernahmevertrag auferlegte Verbot, im Umkreis von zehn Kilometern eine eigene Praxis zu betreiben, kann sittenwidrig sein. Eine solche Klausel verletzt den Verkäufer der Praxis unangemessen in seinem durch Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Recht auf freie Berufsausübung. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 30. September 2004 (Az: 19 U 34/04) hervor. |
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