01.04.2004 · Fachbeitrag · Arztrecht
OLG Düsseldorf: Dokumentation dient nicht der späteren Rechtsverfolgung
| Der Umfang bzw. Inhalt der vom Zahnarzt geschuldeten Dokumentation bestimmt sich danach, inwieweit die betreffenden Daten für eine weitere Behandlung des Patienten von Bedeutung sein können. Ist eine Dokumentation medizinisch in dieser Weise nicht erforderlich, ist sie auch nicht aus Rechtsgründen - etwa für eine spätere Rechtsverfolgung - geboten. Dies hat das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 10. Oktober 2002 (Az: 8 U 19/02) entschieden. |
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