01.03.2004 · Fachbeitrag · Arztrecht
Untätigkeit kann teuer werden
| Ärzte müssen Befundberichte erstatten und als Zeuge vor Gericht erscheinen, wenn sie von einem Gericht dazu aufgefordert werden. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27. Oktober 2003 (Az: L 5 B 126/03 SB) entschieden. Es ging dort um einen Arzt, der einen vom Gericht angeforderten Befundbericht nach neun Monaten immer noch nicht eingereicht hatte. Auch als er als Zeuge geladen wurde, erschien der Arzt nicht. Das Gericht verhängte gegen den Arzt daher ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro, da er seiner staatsbürgerlichen Pflicht nicht nachgekommen ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig