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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Arztrecht

    Untätigkeit kann teuer werden

    | Ärzte müssen Befundberichte erstatten und als Zeuge vor Gericht erscheinen, wenn sie von einem Gericht dazu aufgefordert werden. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27. Oktober 2003 (Az: L 5 B 126/03 SB) entschieden. Es ging dort um einen Arzt, der einen vom Gericht angeforderten Befundbericht nach neun Monaten immer noch nicht eingereicht hatte. Auch als er als Zeuge geladen wurde, erschien der Arzt nicht. Das Gericht verhängte gegen den Arzt daher ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro, da er seiner staatsbürgerlichen Pflicht nicht nachgekommen ist. |