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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Aufhebungsvertrag

    Die Aufhebung von Arbeitsverträgen

    | Es muss nicht immer eine Kündigung sein, die zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führt. Den Parteien des Arbeitsvertrages bleibt es auch unbenommen, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. |