01.04.2000 · Fachbeitrag · Ausbildungsvergütung
Kein Anspruch auf Erstattung der Ausbildungsvergütung bei Umschulung einer Mitarbeiterin
| Ein Zahnarzt verlangte von der Bundesanstalt für Arbeit, ihm 25.068 DM zu erstatten, die er einer aus Polen übergesiedelten jungen Frau während einer Umschulung als Ausbildungsvergütung gezahlt hatte. Dies lehnte die Bundesanstalt jedoch ab. Die Bundesanstalt für Arbeit hatte der Frau für die Zeit der Ausbildung bei dem Zahnarzt Unterhaltsgeld gewährt, auf das sie die vom Zahnarzt gezahlte Ausbildungsvergütung teilweise anrechnete. Dem Zahnarzt steht laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. März 2000 (Az: B 7 AL 36/99 R) hinsichtlich der an die Frau gezahlten Ausbildungsvergütung weder ein Erstattungsanspruch nach §§ 91, 97 SGB X noch ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu, denn er hat weder im Auftrag der Bundesanstalt an die Frau Unterhaltsgeld geleistet noch ist er von dieser zur Durchführung der Umschulung herangezogen worden. |
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