01.07.1999 · Fachbeitrag · Auslandsreisen
Die Anforderung eines Teilnehmerverzeichnisses bei Studien- und Kongreßreisen soll zulässig sein
| Wer eine Studien- oder Kongreßreise ins Ausland unternommen hat und die Kosten hierfür steuerlich absetzen möchte, wird von den Finanzämtern oftmals aufgefordert, ein Teilnehmerverzeichnis vorzulegen. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover hat nunmehr verfügt, daß die Anforderung der Teilnehmerverzeichnisse im Einzelfall zulässig und auch zwingend erforderlich sei, um das Merkmal der „Homogenität des Teilnehmerkreises“ zu prüfen. Ein homogener Teilnehmerkreis spreche für die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung der Reise. Die Anforderung des Verzeichnisses diene zudem einer zutreffenden und gleichmäßigen Besteuerung (OFD Hannover, Verfügung vom 3.2.1999, Az. S 2227 - 10 - StO 242). |
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