01.07.1998 · Fachbeitrag · Auslandsreisen
Gegenüber dem Fiskus richtig argumentieren
| Mehreren Lesern, die im Anschluß an einen zahnärztlichen Auslandskongreß noch ein Wochenende „drangehängt“ haben, hat das Finanzamt jetzt einen Großteil der Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben der Praxis anerkannt. Sie wollen wissen, ob dies zulässig ist. |
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