10.06.2008 | Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für Zahnimplantate sind in voller Höhe ansetzbar
Aufwendungen für Zahnimplantate sind Krankheitskosten und können in voller Höhe bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden. So lautet das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. November 2007 (Az: 2 K 5507/04). Das Finanzamt wollte nur den Teil dem Grunde nach anerkennen, den die gesetzliche Krankenkasse übernommen hatte. Das waren rund 2.600 von insgesamt 14.100 Euro. Das Gericht sah dies anders: Zahnimplantate seien heute eine gängige Behandlungsmethode und der Steuerzahler müsse sich nicht auf die preiswertere Methode eines herausnehmbaren Zahnersatzes (Prothese) verweisen lassen. Dass die Krankenkasse nur einen Teil der Aufwendungen übernommen habe, sei einkommensteuerlich nicht relevant. Zahnimplantate seien zudem keine kosmetisch höherwertige Versorgung, sondern eine funktionell andere Form von Zahnersatz.