01.05.2006 | Bankrecht
Europaweite Kontenabfragen jetzt möglich
Seit dem 2. Februar 2006 dürfen nationale Strafverfolgungsbehörden nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens – zum Beispiel wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung – in anderen EU-Mitgliedstaaten befindliche Bankkonten inklusive Kontobewegungen und Empfängerkonten erfragen. Zudem sind Steuerfahndungsstellen nicht verpflichtet, den betroffenen Steuerpflichtigen zuvor – wie beim innerdeutschen Kontenabruf – die Gelegenheit zu freiwilligen Auskünften zu geben. Hinweis: Bisher haben außer Deutschland noch 14 weitere EU-Länder dieses Protokoll umgesetzt, darunter auch Österreich, das sich damit künftig nicht mehr auf ein Bankgeheimnis berufen kann, wenn im Wege der Rechtshilfe in Strafsachen deutsche Steuerfahnder um Konteninformationen ersuchen (siehe zu den grenzüberschreitenden Kontrollmöglichkeiten auch den Beitrag in „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 2/2005, S. 16 ff.).