01.03.1999 · Fachbeitrag · Behandlung der eigenen Familie
Leistungsausschluß der Versicherungen ist rechtswidrig
| Die Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherer sehen einen Leistungsausschluß für zahnärztliche Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder vor. Das bedeutet, daß entweder der Zahnarzt seine nächsten Angehörigen (mit Ausnahme der Sachkosten) kostenlos behandeln muß oder daß sich die Angehörigen eines Zahnarztes notgedrungen von einem anderen Zahnarzt behandeln lassen müssen. Diese Klausel ist unwirksam. Wer sich hier traut, gegen seine Versicherung zu prozessieren, hat gute Erfolgsaussichten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig