08.10.2009 | Berufsrecht
Bei Telefonbucheintrag in einer Kategorie für Fachzahnärzte muss Qualifikation stimmen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 09.07.2009, Az: 4 U 169/07, Abruf-Nr. 093311) verstößt eine Zahnärztin gegen Wettbewerbsrecht und die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, wenn sie sich in einem Telefonbuch unter der Rubrik „Zahnärzte für Kieferorthopädie“ eintragen lässt, obwohl sie nicht berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ zu führen. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Zahnärztin im Bereich der Kieferorthopädie tätig ist.
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 1 | ID 130672