01.02.2005 | Berufsrecht
LG Konstanz gestattet private Zweigpraxis
Das Landgericht Konstanz hat mit Urteil vom 17. Dezember 2004 (Az: 8 O 86/04 KfH) einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis gestattet, eine rein privatärztliche Zweigpraxis zu betreiben. Diese sei weder aus berufs- noch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zu beanstanden. Die Entscheidung ist im Eilverfahren ergangen und gewährt zunächst nur vorläufigen Rechtsschutz, gleichwohl ist sie als richtungsweisend zu bezeichnen. Näheres zum Urteil und zu den Konsequenzen für die Praxis lesen Sie in der nächsten Ausgabe.
Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 15 | ID 95188