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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Bestandskräftige Honorarrückforderungs-Bescheide

    Gerechtigkeit geht vor Rechtskraft

    | Es kommt vor, daß Honorarrückforderungs-Bescheide oder andere belastende Bescheide der KZV bestandskräftig werden, weil die Monatsfrist für die Einlegung des Widerspruchs vom Zahnarzt übersehen worden war. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) besteht jedoch die Möglichkeit, auch derartige - bereits bestandskräftige Bescheide - noch anzugreifen. |