01.02.2000 · Fachbeitrag · Besteuerung des Veräußerungsgewinns
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns
| Zum Verständnis sei zunächst die Fünftelregelung an folgendem Beispiel erläutert: Zahnarzt Dr. Mustermann, geboren im Januar 1936, verheiratet, veräußert seine Praxis altersbedingt Anfang März 2000. Er hat im Jahr 2000 ein sonstiges zu versteuerndes Einkommen von 77.132 DM. Seine Ehefrau hat als Hausfrau keine eigenen Einkünfte. Aus Vereinfachungsgründen werden Sonderausgaben etc. nicht berücksichtigt. Der Praxisveräußerungsgewinn errechnet sich wie folgt: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig