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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Betriebs-Kfz

    Gehören Winterreifen beim Betriebs-Kfz zur Sonderausstattung?

    | Zahnärzte können auf Grund eines Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Oktober 2003 (IV R 13/03) ein Kfz bereits bei einer beruflichen Nutzung von mehr als zehn Prozent als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln (siehe hierzu "Zahnärzte Wirtschaftsdienst" Nr. 1/2004, S. 5, und 2/2004, S. 1). Dabei muss dann allerdings der private Nutzungsanteil entweder nach der Fahrtenbuchmethode oder - wie üblich - nach der "Ein-Prozent-Regelung" versteuert werden. |