01.12.2001 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Bundesfinanzhof fordert strengen Nachweis der Aufwendungen für Fachliteratur
| Aufwendungen für Fachbücher, die ausschließlich für den Beruf erforderlich sind, und für berufsbezogene Fachzeitschriften - wie den „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ - sind Betriebsausgaben der Praxis. Erforderlich ist aber ein Nachweis, dass es sich dabei um Fachliteratur und nicht etwa um allgemeinbildende Lektüre handelt. Als Nachweis forderte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem unlängst bekannt gewordenen Beschluss vom 22. Dezember 2000 (Az: IV B 4/00), dass für jedes Fachbuch durch die genaue Angabe des Titels feststellbar sein muss, wofür es angeschafft wurde und verwendet wird. |
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