01.04.2002 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Steuerliche Anerkennung der Kosten für Wartezimmerlektüre: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
| Für viele Zahnärzte ist es ein Ärgernis, dass nicht immer alle Kosten für Wartezimmerlektüre als Betriebsausgaben anerkannt werden. Probleme gibt es beispielsweise bei der Geltendmachung der Kosten für örtliche und überregionale Tageszeitungen. Hier geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die Kosten wegen des allgemeinbildenden Inhalts regelmäßig steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Eine Ausnahme hat der Bundesfinanzhof nur zugelassen, wenn die Zeitung doppelt - nämlich einmal vom Steuerpflichtigen selbst für seinen Privathaushalt und zum anderen für die Praxis - bezogen wird. Dann sind die Kosten für die Wartezimmerzeitung als Betriebsausgaben abzugsfähig. |
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