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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Berlin-Darlehen: Beiträge für Refinanzierungs-Versicherung sind keine Werbungskosten

    | Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst” Nr. 9/97 haben wir Sie auf folgende ungünstige Auffassung der Finanzverwaltung hingewiesen: Zinsen können nur noch nach dem Verhältnis der Valuten von Berlin-Darlehen und Refinanzierungs-Kredit abgesetzt werden. Ein Zahnarzt wollte diese erhebliche Kürzung vermeiden und war auf die Idee gekommen, die gesamten Beiträge seiner zur Refinanzierung abgeschlossenen Lebensversicherung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend zu machen. Doch weder Finanzgericht noch der Bundesfinanzhof (BFH) wollten da mitmachen. Sie vertraten die Auffassung, daß Beiträge an eine Lebensversicherung, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs von ertragsbringenden Vermögen abgeschlossen werden, sogenannte Lebenshaltungskosten sind und steuerlich nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden können (BFH, Beschluß vom 18.6.1997, Az: X B 209/96; BFH/NV 1997, 842). |