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  • 01.12.1999 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Nicht alle Tricks der Prüfer sind erlaubt

    | Findet ein Betriebsprüfer schwerwiegende Fehler in Ihrer Buchführung, so kann es vorkommen, daß er den in der Regel drei Jahre umfassenden Prüfungszeitraum ausdehnt, und zwei weitere zurückliegende Jahre prüft. Vor allem am Jahresende müssen die Betriebsprüfer aufpassen, daß die Festsetzungsfrist für diejenigen Jahre, die sie zusätzlich prüfen wollen, nicht abläuft. Aus Sicht der Betriebsprüfer soll das natürlich verhindert werden, weil sonst ein schon fest eingeplantes „Mehrergebnis“ quasi über Nacht „über den Jordan geht“. |