01.02.2004 · Fachbeitrag · Betriebsveräußerung
Neue Freibeträge und Steuersätze
| Auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind mit der Steuerreform einige Vorschläge aus der so genannten Koch-Steinbrück-Liste umgesetzt worden. Unter anderem wurden zum 1. Januar 2004 die maßgeblichen Freibeträge und Steuersätze im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder einer Betriebsübertragung neu bestimmt: |
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