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  • · Fachbeitrag · Bewirtungskosten

    Notizen zum Anlass retten Betriebsausgabenabzug

    | Sind auf dem Bewirtungsbeleg nur die Namen der Teilnehmer sowie deren Funktion vermerkt und nicht der betriebliche Anlass der Bewirtung, kippt der Betriebsausgabenabzug, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.5.2011, Az: 12 K 12209/10 ). |

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 1 | ID 29573610