01.04.1998 · Fachbeitrag · BGH
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit zahnärztlicher Vergütungsvereinbarungen
| Am 19. Februar 1998 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil zur Wirksamkeit von Gebührenvereinbarungen nach § 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gefällt. Über diese Entscheidung wurde in der Tagespresse vielfach mißverständlich berichtet. Insbesondere ist bei Patienten der Eindruck entstanden, daß diese Entscheidung generell für Abrechnung nach der GOZ gilt. Dies trifft aber nicht zu. |
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