Branchentabellen
Neue AfA-Tabelle für das Praxislabor
Überraschend hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 6. Dezember 2001 eine neue Branchen-Abschreibungs-Tabelle für Zahntechniker veröffentlicht, die auch für das Praxislabor relevant ist. Darin wird die steuerliche Nutzungsdauer für die meisten im Praxislabor verwendeten Geräte und Maschinen genannt. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer sind die im Laborbetrieb üblichen Einflüsse von Nässe (Dampf), Staub, Säuren und Laugen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen bereits berücksichtigt. Die neuen Abschreibungssätze gelten rückwirkend für alle Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft worden sind. Kleiner Trost: Für viele Wirtschaftsgüter gelten die bisherigen Abschreibungssätze weiter, für einige Anlagegüter sind die Abschreibungsmöglichkeiten aber auch verschlechtert worden.
Zahnärzte, die ausrechnen wollen, wie sich eine Investition für ihre Praxis steuerlich auswirkt, müssen die steuerliche Nutzungsdauer der angeschafften Wirtschaftsgüter kennen. Im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) wird dann der Kaufpreis auf die Nutzungsdauer verteilt. Über die neuen Abschreibungssätze für allgemein verwendbare Anlagegüter haben wir Sie bereits im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 2/2001, S. 9, informiert.
Beim Abschreiben ist Steuertaktik gefragt
Anstelle der linearen, für alle Nutzungsjahre gleichbleibenden Abschreibung kann auch weiterhin die degressive Abschreibung gewählt werden. Der degressive Abschreibungssatz beträgt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft werden, maximal 20 Prozent. Er darf das Doppelte des linearen Abschreibungssatzes nicht überschreiten. Die degressive AfA hat mithin nur für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als fünf Jahren Bedeutung.
Sowohl bei der linearen als auch bei der degressiven Abschreibung kann bei im ersten Halbjahr erworbenen Anlagegütern der volle jährliche AfA-Betrag in Anspruch genommen werden. Wird das Anlagegut im zweiten Halbjahr erworben, gibt es im Jahr der Anschaffung nur die halbe Jahres-AfA. Einen ausführlichen Beitrag zur optimalen Abschreibungsstrategie haben wir im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 9/2001, S. 15 ff., veröffentlicht. Im Internet steht Ihnen außerdem unterhttp://www.iww.de ein AfA-Rechner zur Verfügung (Abruf-Nr. 010916)
Quelle: Zahnärzte-Wirtschaftsdienst - Ausgabe 02/2002, Seite 13