01.03.2001 · Fachbeitrag · Buchführung
Bundesfinanzhof: Erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart frühestens nach drei Jahren möglich
| Ein Zahnarzt, der freiwillig von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Bestandsvergleich (Bilanzierung) übergegangen ist und eine Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre beantragt hat, kann - ohne besonderen wirtschaftlichen Grund - nicht zwei Jahre später erneut zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung übergehen. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 9. November 2000 entschieden. |
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