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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Bürgschaften

    Vorsicht bei „Ehegatten-Bürgschaften“ und Mitunterzeichnungen von Kreditverträgen!

    | Zahnarzt Ludwig E. aus München ist dabei, Prophylaxeleistungen in die Praxis zu integrieren, und will bei der Gelegenheit auch seine Praxiseinrichtung modernisieren. Dafür benötigt er einen Kredit von 90.000 Euro, den er bei seiner Hausbank beantragt. Als Kreditsicherheit bietet er der Bank die Verpfändung der neuen Praxiseinrichtung und die Abtretung von Teilen seiner KZV-Bezüge an. Dies akzeptiert die Bank. Sie will darüber hinaus aber die Mitunterschrift seiner Frau, die als Grundschullehrerin arbeitet, unter den Kreditvertrag. |