01.09.2002 · Fachbeitrag · Bürgschaften
Vorsicht bei „Ehegatten-Bürgschaften“ und Mitunterzeichnungen von Kreditverträgen!
| Zahnarzt Ludwig E. aus München ist dabei, Prophylaxeleistungen in die Praxis zu integrieren, und will bei der Gelegenheit auch seine Praxiseinrichtung modernisieren. Dafür benötigt er einen Kredit von 90.000 Euro, den er bei seiner Hausbank beantragt. Als Kreditsicherheit bietet er der Bank die Verpfändung der neuen Praxiseinrichtung und die Abtretung von Teilen seiner KZV-Bezüge an. Dies akzeptiert die Bank. Sie will darüber hinaus aber die Mitunterschrift seiner Frau, die als Grundschullehrerin arbeitet, unter den Kreditvertrag. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig