Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2007 | Crash-Kurs Praxissteuerung

    Crash-Kurs Praxissteuerung – Lektion 5: Die Deckungsbeitragsrechnung

    von Stephan Goblirsch, Betriebswirtschaftliches Rechenzentrum für Zahnärzte, Münster, www.goblirsch-gruppe.de

    Der Inhaber einer Zahnarztpraxis steht oft vor der Frage: Rechnet sich die Beschäftigung eines zusätzlichen Behandlers (Ausbildungsassistent, angestellter Zahnarzt) oder der Einsatz einer Prophylaxekraft? Die gleiche Frage stellt sich auch für den Betrieb eines eigenen zahntechnischen Labors oder andere Leistungsausweitungen. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ist sowohl für die Planung im Voraus als auch für die laufende Kontrolle ein wichtiger Teil der Praxissteuerung. Im Brennpunkt steht dabei die Wirkung auf das Gesamtergebnis.  

     

    In dieser Lektion werden am Beispiel einer Prophylaxeabteilung verschiedene Rechenwege vorgestellt und deren Aussagen überprüft. Obwohl im Rahmen dieses „Crashkurses“ nur die wesentlichen Grundstrukturen erläutert werden können, werden Sie dabei doch das Wichtigste realisieren: Ein – häufig zu beobachtendes – vermeintliches „wirtschaftliches“ Denken und Handeln kann genau das Gegenteil bewirken, nämlich (steigende) Unwirtschaftlichkeit.  

    Fallbeispiel Prophylaxeabteilung

    Als Grundlage der Erläuterungen dient das folgende Fallbeispiel: Dr. Z beschäftigt in seiner Zahnarztpraxis eine Prophylaxekraft. Die folgende Kurzübersicht stellt Leistung, Kosten und Ergebnis der Gesamtpraxis dar.  

     

    Leistung der Praxis gesamt  

    330.000 Euro  

    Kosten der Praxis gesamt*  

    310.000 Euro  

    Ergebnis der Praxis gesamt  

    20.000 Euro  

    *In den Kosten ist auch der kalkulatorische Unternehmerlohn enthalten. Zur Definition von Leistung und Kosten sowie deren jeweiligen Bestandteile, siehe Lektion 3 in Ausgabe 1/2007, S. 21 ff.  

    Der Prophylaxekraft steht eines von drei Behandlungszimmern komplett zur Verfügung. Außer der Organisation inklusive der Terminierungen der Prophylaxetermine übernimmt diese Mitarbeiterin derzeit keine weiteren Aufgaben in der Praxis, da entsprechendes Personal zur Verfügung steht. Die Auslastung der Prophylaxekraft liegt bei etwa 60 Prozent. Dr. Z befürchtet, dass sich der Prophylaxebereich nicht selbst trägt, also insgesamt das Ergebnis der Praxis durch den Einsatz der Prophylaxekraft eher belastet als gesteigert wird.