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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Der Gemeinschaftspraxisvertrag, Teil II

    Geschäftsführung und gerechte Gewinnverteilung - was ist zu beachten?

    | Nicht nur für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Gründung einer Gemeinschaftspraxis, sondern auch für eine langfristige Zusammenarbeit der Partner ist es erforderlich, dass sich die Zahnärzte darüber einig werden, wer welchen Beitrag zu leisten hat. Dies bezieht sich sowohl auf den Kapital- als auch auf den Arbeitseinsatz. Weiterhin ist zu regeln, wie die Beiträge der Gesellschafter im Rahmen der Gewinnverteilung gerecht „vergütet“ werden können. |