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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Dokumentation

    Die Dokumentationspflicht des Zahnarztes und die juristischen Tücken

    | Der Zahnarzt ist verpflichtet, über jeden behandelten Kranken Aufzeichnungen zu machen, aus denen die einzelne Leistung, die behandelten Zähne und - soweit erforderlich - die Diagnose sowie die Behandlungsdaten ersichtlich sein müssen. Der Zahnarzt ist nicht nur berufsrechtlich, sondern auch vertraglich gegenüber seinem Patienten zur Dokumentation verpflichtet. |