01.11.1998 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Scheidungsverfahren als auflösende Bedingung unzulässig
| Gefahr droht der steuerlichen Anerkennung Ihres Ehegatten-Arbeitsverhältnisses, wenn Sie den Vertrag an den Fortbestand Ihrer Ehe knüpfen. Das Finanzgericht Hamburg entschied, daß folgende Klausel einem Fremdvergleich nicht standhält: „Die Einleitung des Ehescheidungsverfahrens führt - soweit aus besonderen Gründen zwischen den Ehegatten nichts anderes vereinbart wird - zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses“. Die Folge: Der Ehegatten-Arbeitsvertrag wurde steuerlich nicht berücksichtigt. (Urteil vom 21.1.1998, Az: V 1/95, EFG 1998, 724) (Abruf-Nr. 98436) |
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