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  • 01.11.1998 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis

    Urlaubsanspruch und -dauer festlegen

    | Schließen Ehegatten einen Arbeitsvertrag über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis des Ehemannes in der Zahnarztpraxis der Ehefrau und treffen sie keine Regelungen hinsichtlich des Urlaubsanspruchs und der Urlaubsdauer, so wird das Arbeitsverhältnis steuerlich nicht anerkannt. Das gilt um so mehr, wenn das verwendete Vertragsformular eine derartige Vereinbarung vorsieht. Der Grund: Mit einem fremden Dritten wäre eine Regelung über diesen Punkt getroffen worden (Fremdvergleich). (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 21.1.1998, Az: V 19/95, EFG 1998, 723) (Abruf-Nr. 98435) |