01.11.2002 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Wird die private Autonutzung durch den mitarbeitenden Ehegatten zur „Autofalle“?
| Für Unruhe sorgt derzeit die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Ihre Prüfer vertreten nämlich verstärkt folgende Auffassung: Nutzt ein in der Praxis mitarbeitender Ehegatte den Betriebs-Pkw für private Fahrten, so ist der Wert der privaten Autonutzung - ermittelt nach der „Ein-Prozent-Regelung“ - bei ihm als „geldwerter Vorteil“ lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Gravierende Auswirkungen hat dies vor allem bei „geringfügig Beschäftigten“: Die 325-Euro-Grenze wird dadurch in der Regel überschritten und das gesamte Entgelt wird voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig - es drohen in diesem Fall erhebliche Nachzahlungen. Zudem müsste dann bei nur einem betrieblichen Pkw die Privatnutzung zweimal besteuert werden: beim Zahnarzt selbst und bei seinem in der Praxis mitarbeitenden Ehegatten. |
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