01.03.2003 · Fachbeitrag · Eigenheimzulage
Eigenheimzulage kann weiterhin nach altem Recht beantragt werden
| Laut einer Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums vom 18. Februar 2003 gilt die Eigenheimzulage nach altem Recht vorerst weiter. Sämtliche Anträge, die gestellt werden, bevor eine Neuregelung in Kraft tritt, werden weiterhin nach altem Recht bearbeitet. Ein entsprechender Bescheid über die Eigenheimzulage hat dann auch für die vollen acht Jahre Bestand. |
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