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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Eigenheimzulage

    Überschneidung der Förderzeiträume vermeiden

    | Zusammenlebende Ehegatten haben grundsätzlich zweimal im Leben Anspruch auf die Eigenheimförderung - mit einer Einschränkung: Die Zulage gibt es „nicht gleichzeitig für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte“. Ein räumlicher Zusammenhang besteht zum Beispiel bei Anbauten, Erweiterungen oder dem Ausbau des Dachgeschosses im selbstgenutzten Haus. Diese Rechtsprechung bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26. Februar 2002 (Az: X R 39/00; Abruf-Nr. 020565) noch einmal bei einem Ehepaar, das im siebten Jahr nach dem Kauf des Einfamilienhauses das Dachgeschoss ausbaute und deshalb zusätzlich zur ersten Förderung die Eigenheimzulage für den Ausbau haben wollte. Der Dachgeschossausbau war zwar unstreitig das zweite förderfähige Objekt, aber er hing natürlich „räumlich mit dem Haus zusammen“. Deshalb konnte das Ehepaar nur zwischen beiden Förderungen wählen. Beides zusammen im gleichen Jahr geht nicht, so der BFH. |