06.05.2009 | Einkommensteuer
Derzeit noch keine verbesserte Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ab dem Jahr 2010 an besser steuerlich abziehbar sein. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 13. Februar 2008 (Az: 2 BvL 1/06), nach der die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zum Sonderausgabenabzug von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verfassungswidrig sind (siehe hierzu „Zahnärzte Wirtschaftsdienst Nr. 4/2008, S. 18).
Derweil gehen bei den Finanzämtern Einsprüche gegen die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Diese Einsprüche werden auf ein noch anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren (Az: 2 BvR 2299/04 gestützt, mit dem Ziel, das Verfahren von Amts wegen ruhen zu lassen. Oftmals wird zudem vorgetragen, dass der oben genannte Beschluss des BVerfG (Az: 2 BvL 1/06) hinsichtlich der Weitergeltung der rechtswidrigen Vorschriften bis zum 1. Januar 2010 gegen Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz und gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die Finanzämter sind allerdings angewiesen worden, die Einsprüche mit diesem Inhalt zurückzuweisen (Schreiben der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 29.10.2008 - S 2221 A - 69 - St 218).