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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt

    Was ändert sich beim Kündigungsschutz?

    | Der vom Bundeskabinett am 18. Juni 2003 beschlossene „Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt“ sieht unter anderem eine Änderung des Kündigungsschutzes spätestens zum 1. Januar 2004 vor. Für Zahnärzte sind vor allem folgende Änderungen relevant - wenn das Gesetz im Herbst denn tatsächlich so beschlossen wird: |