01.09.2002 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts
| Der Bundesfinanzhof (BFH) sorgt dafür, dass sich die Bundesverfassungsrichter über Arbeitsmangel nicht beklagen müssen. Nach der Spekulationssteuer steht jetzt auch das in dieser Form seit dem 1. Januar 1996 gültige Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). In diesem Jahr ist allerdings aus Zeitgründen nicht mehr mit einer Entscheidung zu rechnen. |
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