Euro-Umstellung
Die DM geht – der Euro kommt: Keine Angst vor der Währungsumstellung
von Hans-Theo Stadtfeld, Geschäftsführer der Cubico Management Consulting GmbH, Unternehmensberatung, Lüdinghausen
Am 1. Januar 2002 ist es so weit: Die DM hat als Zahlungsmittel ausgedient, denn Euro und Cent werden zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel. Das führt sowohl in der Praxis als auch im Privatbereich zu einigen Änderungen. Damit Sie sich und Ihre Praxis frühzeitig auf die Euro-Umstellung vorbereiten können, geben wir Ihnen nachfolgend dazu einige Hinweise.
Was ändert sich im Praxisbereich?
Im Praxisbereich sind neben der EDV-Umstellung natürlich vor allem die Änderungen bei der Privatliquidation erwähnenswert.
1. Wie werden die Punktwerte umgerechnet?
Bei der Privatliquidation wird man sich an „krumme Zahlen“ gewöhnen müssen. Gemäß dem Entwurf zum „8. Euro-Einführungs-Gesetz“ werden die Punktwerte der GOZ bzw. GOÄ gesetzlich auf fünf Nachkommastellen genau festgelegt. Für die GOZ wären das dann 5,62421 Cent und für die GOÄ 5,82873 Cent. Die fünf Stellen hinter dem Komma sind nötig, um Rundungsfehler zu vermeiden. Die Punktzahlen und die Steigerungsfaktoren bleiben unverändert.
Eventuell werden die Punktwerte dann später einmal im Laufe einer weiteren Novellierung von GOZ bzw. GOÄ geglättet.
Wenn Sie Ihr Honorar berechnen, müssen Sie dann die Punktzahl mit dem neuen Punktwert von 5,62421 bzw. 5,82873 Cent multiplizieren. Die sich dann ergebende Summe wird nach den aus der GOZ bzw. GOÄ bekannten Rundungsregeln auf zwei Nachkommastellen auf- oder abgerundet.
2. Was ändert sich bei der Abrechnung mit der KZV?
Die Abrechnung gegenüber der KZV ändert sich insoweit, als dass Sie ab dem 1. Januar 2002 Ihr Honorar in Euro auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Umgekehrt müssen alle Rechnungen ab dem Leistungsquartal I/2002 in Euro ausgestellt werden.
Die ab dem 1. Januar 2002 erbrachten Leistungen sind auf den ab diesem Zeitpunkt gültigen Vordrucken abzurechnen. Diese neuen Vordrucke werden an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Euro-Signet bedruckt sein. Die alten Vordrucke dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Um Verwechslungen auszuschließen, empfiehlt es sich, diese alten Vordrucke zu vernichten.
Verspätete Abrechnungen aus den Abrechnungsquartalen vor dem 1. Januar 2002 sind ab dem Abrechnungsquartal I/2002 in Euro zu beziffern.
Die Abrechnung von Material- und Laborkosten erfolgt ab dem Leistungsquartal I/2002 ausschließlich in Euro auf den neuen Vordrucken. Dies gilt auch dann, wenn es sich um verspätete Abrechnungen aus Fällen von Vorjahresquartalen handelt. Vor dem 1. Januar 2002 bereits ausgestellte Vordrucke in DM sind in diesem Fall als Anlage beizufügen.
3. Was passiert mit Rückforderungen oder Erstattungsansprüchen seitens der Krankenkassen bzw. der KZV?
Die Forderungs- bzw. Erstattungsansprüche aus dem Zeitraum vor dem 1. Januar 2002 werden in DM beziffert und dann entsprechend in Euro-Beträge umgerechnet. Ähnliches gilt bei Privatrechnungen. Auch hier können keine Rücküberweisungen in DM erfolgen, sondern der entsprechende DM-Betrag muss in Euro umgerechnet werden.
4. Was ist bei der Umstellung der EDV zu beachten?
Unterstützt wird die Rechnungsstellung durch die EDV. Die größten auf dem Markt vertretenen Anbieter haben uns in Stellungnahmen dargelegt, dass im IV. Quartal 2001 entsprechende Euro-Updates vorgenommen werden können. Einige EDV-Programme sind bereits auf verschiedene Währungen ausgelegt. Dort werden dann lediglich die Umrechnungen in den Preislisten vorgenommen. Die Updates für die Euro-Umstellung sind Bestandteil des normalen Software-Pflegevertrages, so dass keine gesonderten Kosten berechnet werden sollen.
Ausstehende Rechnungen, die vor der Umstellung geschrieben wurden, werden in der EDV-Verwaltung nach wie vor in DM ausgewiesen. Sollte eine Rechnung in Euro beglichen werden, die in DM geschrieben wurde, wird dieser Euro-Betrag auf dem DM-Rechnungsbetrag verbucht werden können. Alte Rechnungen, die in DM geschrieben wurden, werden erneut in DM ausdruckbar sein. Auch die Statistiken werden entsprechend umgerechnet.
Damit Ihre bisherigen Daten nicht beeinträchtigt werden, sollte vor der Euro-Umstellung eine Datensicherung durchgeführt werden. Überprüfen Sie auch, ob auf Ihrer Tastatur bereits das Euro-Zeichen zur Verfügung steht. Bei neuen Tastaturen ist das regelmäßig der Fall. Ältere Modelle, die über kein Euro-Zeichen verfügen, müssen unter Umständen ausgetauscht werden.
Beachtet man ab dem 1. Januar 2002 die neuen Abrechnungsformulare und stellt seine EDV rechtzeitig auf den Euro um, so ist vom Grundsatz her gewährleistet, dass im Praxisbereich keine größeren Probleme durch die Euro-Umstellung auftreten werden.
Müssen Verträge angepasst werden?
Die Einführung des Euro hat keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit bestehender Verträge wie zum Beispiel Miet-, Arbeits-, Versicherungs- und Darlehensverträge, Lebensversicherungen etc., denn es gilt der Grundsatz der Vertragskontinuität. Bis Ende 2001 können die finanziellen Verpflichtungen aus den Verträgen in DM erfüllt werden. Ab dem 1. Januar 2002 ist dann auch hier der Euro Pflicht. Die DM-Beträge werden linear in Euro umgerechnet (1 Euro = 1,95583 DM) und dann nach kaufmännischen Regeln auf zwei Nachkommastellen auf- bzw. abgerundet. Bei vertraglichen Neu-Vereinbarungen ab dem 1. Januar 2002 ist aber darauf zu achten, dass die Zahlungsverpflichtungen in Euro ausgewiesen sind, da ansonsten die Gültigkeit des Vertrages in Frage steht.
Auch die Gehälter werden entsprechend dem amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro umgerechnet. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass per Gesetz die bisherigen „630-DM-Jobs“ künftig „325-Euro-Jobs“ sind. Hier gibt es also eine kleine Gehaltserhöhung.
Was ändert sich im Privatbereich?
Auch für den Privatbereich sind einige Änderungen zu berücksichtigen. In einer groß angelegten Werbekampagne wird derzeit dazu aufgefordert, schon jetzt die so genannten „Sparstrumpfgroschen“ bei der Bank einzuzahlen. Dadurch sollen die Banken in der „heißen Umtauschphase“ entlastet werden.
Der Handel erhält bereits ab dem 1. September 2001 Euro-Bargeld. Als „Privatmann“ können Sie erst ab dem 17. Dezember 2001 eine Euro-Münz-Mischung im Wert von 20 DM („Starter-Kit“) bei Ihrer Sparkasse oder Bank erwerben. Euro-Scheine gibt es dann ab dem 1. Januar 2002.
Bis zum 28. Februar 2002 kann in Geschäften und an allen, noch nicht auf Euro umgestellten Automaten noch in DM bezahlt werden. Das Wechselgeld wird allerdings bereits ab dem 1. Januar 2002 in Euro ausgezahlt. Hier kann es natürlich zu Differenzen auf Grund des Umrechnungskurses kommen. Insofern empfiehlt es sich, von vornherein in Euro zu zahlen.
Das noch vorhandene DM-Bargeld kann – ebenfalls bis zum 28. Februar 2002 – bei Banken oder Sparkassen in Euro getauscht werden. Nach diesem Zeitpunkt kann DM-Bargeld nur noch bei den Landeszentralbanken und der Deutschen Bundesbank umgetauscht werden. Ausländische Geldscheine aus dem Euro-Raum können ebenfalls bis zum 28. Februar bei den Geldinstituten umgetauscht werden.
Zum 1. Januar 2002 werden Ihre Konten gebührenfrei und betragsgenau automatisch auf Euro umgestellt. Damit werden ab diesem Zeitpunkt auch alle Überweisungen in Euro ausgeführt. Das heißt, dass alle Zahlungs- und Überweisungsaufträge sowie Schecks ab diesem Zeitpunkt nur noch in Euro auszustellen sind.
Um das Chaos bei den Banken in den ersten Tagen der Euro-Umstellung nicht noch zu vergrößern, ist es empfehlenswert, in den letzten Tagen vor dem Währungswechsel nur noch so viel DM abzuheben, wie bis zur Euro-Umstellung benötigt wird. In dieser Zeit empfiehlt sich ein verstärkter Gebrauch von EC-, Geld- oder Kreditkarten, um den Zeitraum der ersten zehn Tage des Jahres 2002, in dem es bei den Banken „hoch hergehen“ wird, gut zu überbrücken.
Wie läuft die Euro-Umstellung im Bereich des Rechnungswesens ab?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die zu Grunde liegenden Aufzeichnungen sind ab dem 1. Januar 2002 zwingend in Euro zu führen. Auch die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist zum 1. Januar 2002 auf Euro umzustellen.
Die im Zusammenhang mit der Euro-Umstellung anfallenden Kosten (zum Beispiel Aufwendungen für die EDV-Anpassung etc.) sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Kaufen Sie allerdings Wirtschaftsgüter im Zusammenhang mit der Euro-Umstellung – zum Beispiel einen neuen Computer –, so sind diese Wirtschaftsgüter bei Aufwendungen über 800 DM (netto) bzw. 410 Euro wie alle Anlagegüter über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Was ist bei der Abgabe von Steuererklärungen und -anmeldungen zu beachten?
Lohnsteueranmeldungen müssen ab dem 1. Januar 2002 in Euro abgegeben werden. Auch derzeit können sie schon in Euro abgegeben werden. Die Lohnsteuertabellen liegen allerdings erst für Besteuerungszeiträume ab dem 1. Januar 2002 in Euro vor.
Andere Steuererklärungen – zum Beispiel die Einkommensteuererklärung – müssen für Besteuerungszeiträume bis einschließlich 2001 in DM abgegeben werden. Erst für Besteuerungszeiträume ab 2002 ist dann auch bei diesen Steuererklärungen der Euro Pflicht. Ihre Einkommensteuererklärung für 2001, die zum Beispiel im September 2002 erstellt wird, muss also noch auf DM lautend eingereicht werden.
Lohnsteuer- und Kapitalertragsteuerbescheinigungen, Freistellungsaufträge etc. müssen in diesem Jahr ebenfalls noch zwingend auf DM lauten. Erst für Besteuerungszeiträume ab 2002 ist auch hier der Euro Pflicht.
Neue Euro-Beträge im Steuerrecht
Die Freibeträge und andere DM-Angaben in den Steuergesetzen werden durch das „Steuer-Euroglättungsgesetz“ mit Wirkung zum 1. Januar 2002 auf Euro umgestellt. Die Umrechnung der bisherigen DM-Beträge erfolgt allerdings nicht immer im Verhältnis 1,95583 : 1, vielfach wird – mehr oder weniger großzügig – auf- bzw. abgerundet. Beispielsweise beträgt der Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter künftig 410 Euro statt 800 DM. Der Sparerfreibetrag beträgt für Ledige künftig 1.550 Euro statt 3.000 DM und für Verheiratete 3.100 Euro statt 6.000 DM. Die Freigrenze für Spekulationsgewinne liegt ab 2002 bei 512 Euro statt bei 1.000 DM.
Fazit
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass mit etwas Vorbereitung die Euro-Umstellung problemlos gelingen wird und es keinen Grund gibt, sich Sorgen um ein „Organisations-Chaos“ zu machen.
Quelle: Zahnärzte-Wirtschaftsdienst - Ausgabe 08/2001, Seite 14