01.04.2001 · Fachbeitrag · Familienförderung
Ausbildungsbedingter Mehrbedarf mindert Einkünfte und Bezüge des Kindes
| Befinden sich volljährige, aber noch nicht über 27 Jahre alte Kinder in der Berufsausbildung, so werden das Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag nur gewährt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Im Jahre 2001 liegt dieser Betrag bei 14.040 DM. Auch andere Vergünstigungen wie zum Beispiel die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung sind von dieser Grenze abhängig. Wird sie auch nur um eine Mark überschritten, gehen die steuerlichen Vergünstigungen insgesamt verloren. |
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