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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · Familienverträge

    Bei Einkünften und Bezügen von volljährigen Kindern auf die 12.000-DM-Grenze achten

    | Ist eines Ihrer Kinder volljährig und befindet es sich noch in der Berufsausbildung? Falls ja, sollten Sie darauf achten, daß die (Zins- und Miet-Einkünfte) und Bezüge Ihres Kindes im Jahr 1997 nicht höher sind als 12.000 DM. Sie bekommen sonst weder das Kindergeld noch den Kinderfreibetrag (siehe „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 3/97). Was viele Leser nicht wissen: Bei Überschreiten der 12.000-DM-Grenze sind außer dem Kindergeld noch folgende Steuervergünstigungen betroffen: |