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  • 01.02.1999 · Fachbeitrag · Ferienwohnungen

    Sanierung in den neuen Bundesländern begünstigt

    | Gute Nachrichten gibt es für Steuerzahler, die eine Ferien- und Wochenendwohnung in den neuen Bundesländern haben und diese gerade renovieren bzw. eine Sanierung ins Auge fassen. Im Unterschied zu den alten Bundesländern sind Aufwendungen für die Sanierung der „Datschen“ nämlich steuerlich begünstigt. Diese Ansicht vertritt jedenfalls das Finanzgericht (FG) Hessen. Es hat entschieden, daß auch Ferien- und Wochenendwohnungen die Voraussetzungen des § 7 Fördergebietsgesetz (FördG) erfüllen. Das bedeutet, daß Sie Aufwendungen für Erhaltungs- und Herstellungsmaßnahmen im Jahr der Zahlung und in den folgenden neun Jahren jeweils bis zu zehn Prozent wie Sonderausgaben geltend machen können. Begünstigt sind maximal Aufwendungen von 40.000 DM. |