06.04.2009 | Finanzen
Praktisches Wissen zur Bewertung des Sachvermögens von Zahnarztpraxen (Teil 2)
von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- u. Zahnarztpraxen, und Dipl. Volkswirt Katja Nies, www.praxisbewertung-praxisberatung.de
Der erste Teil des Beitrages in der letzten Ausgabe befasste sich mit der Bedeutung und Struktur des Sachvermögens und den verschiedenen Wertbegriffen. Daran anknüpfend erläutert der zweite Teil die Bedeutung des Bewertungsanlasses sowie die Grundlagen der Bewertung am Beispiel des Zeitwertes.
Bedeutung des Bewertungsanlasses
Von entscheidender Bedeutung für die richtige Wertermittlung ist der Bewertungsanlass, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen mögen:
- Bei der Wertermittlung in Versicherungsfällen ist unter Berücksichtigung der allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie besonderer vertraglicher Regelungen der Neuwert und/oder der Zeitwert zu ermitteln. Liegt eine Wertermittlung im Rahmen eines Schadensfalles vor (zum Beispiel Wasser- oder Brandschaden in einer Praxis), erstreckt sich die Wertermittlung meist auf die Feststellung von Neu- und Zeitwert vor Schadeneintritt (hinzu kommen gegebenenfalls die Ermittlung anfallender Reparaturkosten und die Berechnung eines möglichen Betriebsunterbrechungsschadens).
- Erfolgt die Wertermittlung im Zuge einer Beleihung, so wird der Zeit- oder Verkehrswert des Gegenstandes ermittelt (unter Berücksichtigung der Richtlinien der Kreditinstitute).
- Steht der Verkauf eines Sachanlagegutes zur Debatte (zum Beispiel einer Behandlungseinheit), so wird der Verkehrswert errechnet.
- Soll eine ganze Praxis verkauft werden, so wird - abhängig von der Systematik des Bewertungsverfahrens - zum Beispiel der Gebrauchswert der Anlagegüter ermittelt.
Diskrepanz zwischen steuerlicher Abschreibung und technischer Abnutzung
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