01.08.1998 · Fachbeitrag · Finanzierung
Ansparabschreibung: Finanzämter wenden vorteilhafte Regelung für Existenzgründer nicht an
| Die Sonderförderung von Existenzgründern bei der sogenannten Ansparabschreibung nach § 7g Absatz 7 Einkommensteuergesetz (EStG) stellt gegenüber etablierten Mittelständlern und Existenzgründern im EU-Ausland möglicherweise einen Wettbewerbsverstoß dar. Die Regelung muß daher erst noch durch die Europäische Kommission genehmigt werden. Bis dahin können die Finanzämter die Ansparabschreibung nicht gewinnmindernd berücksichtigen, betroffene Veranlagungen werden deshalb insoweit nur vorl äufig durchgeführt. Darauf weist das Bundesfinanzministerium hin (Schreiben vom 7.5.1998, Az: IV B 2 - S 2139 b - 2/98, DB 1998, 1207). |
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