10.05.2011 | Finanzierung
Professionelle Vorbereitung auf Basel III
von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund
Während die Auswirkungen der zukünftigen Eigenkapitalerhöhung bei den Banken („Basel III“) derzeit fast ausschließlich aus der Sicht der Kreditinstitute dargestellt werden, scheinen die Folgen für Freiberufler und damit für Zahnärzte kaum der Rede Wert zu sein. Wer diese zu erwartenden Folgen unterschätzt, wird sich bereits kurzfristig eines Besseren belehren lassen müssen. Dieser Beitrag erläutert, was Sie hierzu wissen sollten.
Hintergrund: Basel III aus der Schweiz
Die neuen Mindestansprüche an die Eigenkapitalausstattung der Bankinstitute wurden vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossen. Dieser Ausschuss ist der Zusammenschluss von Vertretern der Notenbanken und Finanzaufsichtsbehörden von 27 Wirtschaftsnationen. Er ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, kurz: „BIZ“, in Basel angesiedelt. Die BIZ gilt als „Zentralbank der Zentralbanken“. Im Einzelnen ist Folgendes geplant:
- Bis Januar 2015: Anhebung des harten Kernkapitals (Aktionärskapital und Gewinnrücklagen) auf eine Mindestquote von 4,5 Prozent (bisher: 2 Prozent) der risikogewichteten Aktiva.
- Ab 2016 bis Januar 2019: zusätzlicher Aufbau eines Krisenpuffers von 2,5 Prozent.
- Darüber hinaus sollen Bankinstitute, abhängig von der Entwicklung in ihren Heimatländern, einen zusätzlichen Puffer von bis zu 2,5 Prozent des Eigenkapitals zum Ausgleich sogenannter „zyklischer Schwankungen“ aufbauen.
Auswirkungen von Basel III auf die Kreditvergabe
Ein höheres Eigenkapital, das von den Banken grundsätzlich verzinst werden muss und nicht für weitere Kredite verwendet werden darf, bedeutet naturgemäß keine zusätzlichen Zinserträge, sondern im Gegenteil höhere Kapitalkosten. Es ist zu erwarten, dass die Bankenbranche entweder an der sprichwörtlichen „Zinsschraube“ drehen wird und/oder dass sie bei zukünftigen Kreditvergaben noch mehr als bisher die Kreditvergaberichtlinien verschärfen wird, um Ausfallrisiken und damit Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen auf ihre Kreditforderungen zu verringern.
Zahnärzte sollten davon ausgehen, dass es in den kommenden Jahren - je nach individueller Kreditwürdigkeit - noch schwieriger werden dürfte, Kredite zu angemessenen Konditionen zu erhalten. Denn eins ist klar: Was zukünftig unter „angemessen“ zu verstehen ist, entscheidet die Bank und eben nicht der Zahnarzt als Unternehmer. Um diesen zu erwartenden Problemen entgegenzutreten, sollten Praxisinhaber bereits jetzt handeln und die folgenden Punkte prüfen:
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