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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Formular für Scheidungsvereinbarungen neu gefaßt

    Realsplitting - Beachten Sie die neue „Anlage U“

    | Für Steuerzahler, die ihrem geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten Unterhalt zahlen, sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) eine Vergünstigung vor - das sogenannte Realsplitting. Um das Realsplitting geltend machen zu können, muß der Vordruck „Anlage U“ ausgefüllt werden. Unklare Formulierungen in diesem Vordruck haben in der Vergangenheit häufig für Ärger mit dem Finanzamt gesorgt. Dieser soll nun mit der Neufassung vermieden werden. |