01.01.2002 · Fachbeitrag · Fremdkassenausgleich
Aktuelles Urteil zum Fremdkassenausgleich gibt betroffenem Zahnarzt Recht
| Das Thema „Fremdkassenausgleich“ bleibt in der Rechtsprechung umstritten. Während sich das Sozialgericht Kiel mit Urteil vom 25. August 2000 (Az: S 13 KA 556/99; nicht rechtskräftig; siehe „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 4/2001, S. 23) auf die Seite der betroffenen KZV stellte, gab nun das Sozialgericht Münster mit Urteil vom 30. August 2001 (Az: S 2 KA 72/99) dem klagenden Zahnarzt Recht und verurteilte die KZV zur Erteilung eines neuen Bescheides. Die beklagte KZV hat allerdings bereits Berufung beim Landessozialgericht eingelegt (Az: L 11 KA 226/01). Trotzdem sollten auch andere betroffene Zahnärzte die Vorgehensweise ihrer KZV auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen. |
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