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  • 01.10.1999 · Fachbeitrag · GEMA-Gebühren

    Amtsgericht Potsdam: Wiedergabe von Rundfunksendungen im Wartezimmer ist gebührenpflichtig

    | Der Streit um die GEMA-Gebühren nimmt kein Ende: Jetzt hat das Amtsgericht Potsdam einen Zahnarzt zur Zahlung von GEMA-Gebühren in Höhe von 421 DM verurteilt (Az. 20 C 600/89). Zitat aus dem Urteil: |