01.02.2000 · Fachbeitrag · GEMA-Gebühren
Landgericht Magdeburg: Gebührenpflicht auch in einer Bestellpraxis
| GEMA und keine Ende: Wiederholt hatten wir in den letzten Ausgaben über aktuelle Urteile im Zusammenhang mit der GEMA-Gebührenpflicht berichtet (unter anderem Nrn. 10 und 12/99). Jetzt ist ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 5. Oktober 1999 ergangen (Az: 2 S 330/99), das allerdings noch nicht im Wortlaut vorliegt. Die Richter sind der Meinung, dass die in den Praxisräumen wiedergegebenen Rundfunksendungen für eine Mehrzahl von Personen bestimmt seien. Dabei sei nicht die gleichzeitige Anwesenheit der Adressaten erforderlich, so dass die GEMA-Gebührenpflicht demnach auch für eine Bestellpraxis gilt. |
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